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OLG Stuttgart torpediert Arla-Allgäuland-Deal



Das Oberlandesgericht Stuttgart hat verfügt, dass die Generalversammlung der Butterwerke Langenau eG vom Herbst 2011 nichtig ist; bei der Einberufung der Versammlung gab es Mängel (AZ: 13 U 12/12). Butterwerke Langenau eG war vor dem Verkauf des operativen Geschäfts der Allgäuland-Käsereien an Arla Foods eine der fünf Basisgenossenschaften von Allgäuland. Die Sache ist insofern kritisch, als auf der Generalversammlung Entscheidungen über Jahresabschluss, Entlastungen und v.a. für die Übertragung der Allgäuland-Anteile an Arla entscheiden worden ist. Offen ist, welche Konsequenzen das Urteil auf die Wirksamkeit der Übertragung der Allgäuland-Anteile und auf mögliche Schadenersatzansprüche von Landwirten gegenüber ihren Teilhabergenossenschaften hat.

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