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NZO verklagt Alpro



Der niederländische Michindustrie-Verband NZO verklagt den Sojaprodukthersteller Alpro wegen missbräuchlicher Verwendung des Begriffs Joghurt. Alpro sieht dagegen kein Problem, mit dem Begriff „Joghurtvariante" zu arbeiten. NZO hat Alpro schon im Jahr 2006 wegen Verstoßes gegen den Bezeichnungsschutz verklagt und damals Recht bekommen. Seinerzeit hatte Alpro lt. Gerichtsurteil den Eindruck erwecken wollen, dass Sojadrinks und -desserts eine Art gesündere Milchprodukte sind.

Alpro gehört seit 2009 der US-amerikanischen Molkerei Dean Foods.

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