Im Rahmen der anstehenden Novelle des TEHG hat das Bundesumweltministerium Ende Dezember den Entwurf einer Regelung vorgelegt, die darauf ausgerichtet ist, den Betreibern von Kleinanlagen die Möglichkeit einzuräumen, sich vom Emissionshandel befreien zu lassen.
Diese Thematik ist auch für Betriebe der Ernährungsindustrie relevant, die insbesondere in den Teilbranchen der Milch-, Fleisch-, Kaffee-, Brauerei- und Zuckerindustrie TEHG-pflichtigen Dampfkessel sowie KWK-Anlagen mit einer thermischen Feuerleistung von über 20 MW betreiben.
In ihrer Stellungnahme vom 19.01.2011 hat die BVE gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium kritisiert:
• die nicht richtlinienkonforme Absenkung des Schwellenwerts auf 15.000 Jahrestonnen CO2-Äquivalent;
• die nur bedingt praxistaugliche Ausgestaltung „gleichwertiger Maßnahmen", die als Gegenleistung für einen Ausstieg aus dem Emissionshandel erbracht werden müssen;
• den vorgesehenen Verlust der kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten sowie
• die Ausgrenzung von Teilanlagen aus der Kleinanlagenregelung.
(Foto: Loos)