Vor dem Oberlandesgericht Celle fand gestern die mündliche Verhandlung über die Berufung der Nordmilch gegen Urteile des Landgerichts Stade in den Verbandsdisziplinarverfahren statt. Im Ergebnis hat das Oberlandesgericht Celle deutlich gemacht, dass die Parteien sich vergleichen sollen, so dass die erstinstanzlichen Urteile keinen Bestand hätten. Der den Vorsitz führende Präsident des Oberlandesgerichts gab im Lauf der Sitzung zu erkennen, dass das Gericht eine Einigung für angemessen hält, nach der die Sofortwechsler des Jahres 2007 eine Zahlung an die Nordmilch auf die fest gesetzte Verbandsstrafe leisten. Die Vergleichsquote wurde auf 25 % festgesetzt. Das Gericht gab den Klägern insbesondere zu bedenken, dass sie mit ihrem Sofortwechsel gegen den genossenschaftlichen Gedanken verstoßen hätten. Die Nordmilch begrüßt den Vergleichsvorschlag des Gerichts, der auch dem entspricht, was die Genossenschaft bereits in Fällen der rückkehrbereiten Sofortwechsler vorgeschlagen hat.