DOC Kaas legt gegen eine Entscheidung des Gerichts in Assen Berufung ein, mit der die Genossenschaft einer Gruppe von 63 Mitgliedern eine Nachzahlung in Höhe von 2,2 Cent je kg angelieferter Milch leisten muss. Nach dem am Mittwoch gefällten Urteil hätte DOC die im Jahr 2015 ausgetretenen Mitglieder am Fusionsbonus von DMK teilhaben lassen müssen. Dabei hatte DOC aber Anspruch auf die reguläre Ausstiegsgebühr, die sie bei Beendigung der Mitgliedschaft auch vom Milchgeld einbehielt.
Obwohl eine große Mehrheit ab DOC Lieferanten der Fusion zustimmte, entschied sich eine Gruppe von Mitgliedern zum Ausstieg. Der weitaus größte Teil ging zu A-ware. Unmittelbar nach der Abstimmung über die Fusion wurde festgelegt, dass die Aussteiger nicht an dem von DMK zugesagten Fusionsbonus von 20 Millionen Euro beteiligt werden. Die freigesetzten Mitglieder beschlossen, sich nicht mit dieser Situation abzufinden und leiteten ein Schnellverfahren ein. Das haben sie verloren, aber mit dem aktuellen Urteil haben sie wieder Recht bekommen.
Die Forderung der 63 Milchbauern beläuft sich auf etwa 1,7 Millionen Euro. Plus 8% Zinsen, so dass  der Gesamtanspruch des Kollektivs € 2 Millionen € übersteigt.