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Neue EG-Verordnung zur Temperaturüberwachung

 

Seit dem 1.Januar 2006 gilt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Temperaturüberwachung von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen. Die Verordnung schreibt vor, dass Beförderungsmittel sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen mit geeigneten Geräten zur Messung der Lufttemperatur auszustatten sind, die Messungen aufzuzeichnen, zu datieren und vom Lebensmittelunternehmer mindestens ein Jahr lang oder länger aufzubewahren sind. Zudem müssen alle zur Temperaturüberwachung und -aufzeichnung eingesetzten Messgeräte den Normen EN 12830, EN 13485 und EN 13486 entsprechen. Ab 1. Januar 2010 müssen alle bezeichneten Messgeräte die neuen Normen erfüllen. Ebro Electronic informiert aktuell darüber, dass alle Temperaturlogger und Handmessgeräte seines Sortiments den geforderten Normen entsprechen und garantiert seinen Kunden somit die gesetzeskonforme Umsetzung der Temperaturüberwachung von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen.

 

 

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