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Müller verliert gegen Greenpeace

Die Molkerei Müller ist jetzt in letzter Instanz mit dem Versuch gescheitert, die Bezeichnung „Gen-Milch“ untersagen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht gab damit der Umweltorganisation Greenpeace recht. Die Aussage sei vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilten die Richter in  Karlsruhe bestätigten damit ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2008. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Unternehmensgruppe Müller wurde verworfen.

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