Nach Ansicht des Gerichts in Haarlem hat Cono Kaasmakers das Recht, über die gewöhnlichen Regelungen hinausgehende Anforderungen an die Qualität der Milch zu stellen und seine Mitglieder entsprechend zu bezahlen.
Es gehört zu den Aufgaben des Vorstands und der Geschäftsführung, bei der Milch höchstmögliche Wertschöpfung zu bekommen. Dies machte das Gericht in Haarlem in einem Fall deutlich, der von acht Mitgliedern vorgebracht wurde. Sie waren der Ansicht, dass Cono den Mitgliedern zu viel abverlangt und im Falle der Nichteinhaltung zu schwere Sanktionen verhängt. Das Gericht schloss sich dem nicht an, bis auf einen Punkt. Nach Ansicht des Bezirksgerichts ist der Abzug für Nicht-Vlog-Milch zu hoch.
In diesem Zusammenhang erkennt das Gericht auch den Spielraum für die Fortführung von Nachhaltigkeitsprogrammen an, wie z.B. “Caring Dairy”.
Interessant ist auch die Auslegung des Qualitätsbegriffs, wie sie vom Gericht vorgenommen wird. Nach Ansicht des Bezirksgerichts bezieht sich die Qualität von Milch nicht nur auf die mikrobiologischen Parameter oder technische Aspekte, sondern auch auf die Marktanforderungen.