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Molkenzusatz entbindet nicht vom Pfand

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Zusatz von Molke zu Erfrischungsgetränken nicht von der Pfandpflicht befreit. Das Verfahren war vom Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels angestrengt worden, Aufhänger war ein Edeka-Händler in Düsseldorf, der das Rhodius-Produkt „Power Point Classic Energy" (deklariert als "koffeinhaltiges Molkemischerzeugnis) ohne Einwegpfand abgegeben hat. Nun wird die nächste Instanz bemüht, denn es geht um eine Grundsatzfrage: gilt die für Milchprodukte gewährte Befreiung vom Einwegpfand auch für Getränke, die statt mit Wasser mit Molke hergestellt werden?

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