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Mehr Klarheit geschaffen

Der Europäische Milchindustrieverband (EDA) begrüßt die Veröffentlichung der  Durchführungsverordnung der EU – Kommission zur Festlegung der Regeln für die Anwendung von Artikel 26 Absatz 3 der EU-Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung EU Nr. 1169/2011).

Nach eingehender Abstimmung mit den Mitgliedstaaten gibt die Kommission Anhaltspunkte für umfassende Herkunftskennzeichnungen, die einen harmonisierten EU-Rahmen für die freiwillige Angabe des Ursprungs von Lebensmitteln schaffen.

EDA Generalsekretär Alexander Anton: “Dieser Beitrag zur Entwicklung einer soliden und kohärenten EU-Regelung für die Ursprungsregeln wird hoffentlich die Störung des Binnenmarktes durch nationale Kennzeichnungsregelungen für die Produktherkunft stoppen“. Die EDA hat parallel zur neuen Durchführungsverordnung Leitlinien zur freiwilligen Herkunftsangabe herausgegeben. Dies soll gleiche Wettbewerbsbedingungen im Sinne einer angemessenen Information der Verbraucher in der EU und beim Aufbau des EU-Binnenmarktes schaffen.

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