Etwas voreilig hat die MEG Milch Board die Gedanken des Kartellamts über ein Verbot von Milchpreisvergleichen kommentiert und mit Werbung in eigener Sache verbunden – wir haben den Text absichtlich nicht redigiert, um Ihr Lesevergnügen zu steigern:
„Nach der kürzlich erfolgten Einschränkung der Preistransparenz am deutschen Milchmarkt durch die Kartellbehörde gehören öffentliche Preisvergleiche endlich der Vergangenheit an. Damit können Absprachen zwischen den Molkereien bezüglich des Preisniveaus ab jetzt geahndet werden. Werden nun, wie in den Vorschlägen des EU-Agrarausschusses zum Milchpaket (Nicholson-Bericht) enthalten, die Preise für das kommende Jahr verhandelt, kann sich die Molkerei nur an den eigenen Produktionskosten und den realen Verwertungsmöglichkeiten orientieren. Selbiges gilt für die Erzeugerseite. Was außer den Produktionskosten sollte hier auch die Verhandlungsposition abstecken?
Die Vorschläge des Agrarausschusses bieten damit eine Chance das Auszahlungssystem von Top-down auf Bottom-up umzustellen. Der Verhandlungserfolg der Milcherzeuger gegenüber der schon stark gebündelten Molkereiwirtschaft hängt allerdings entscheidend davon ab ob es gelingt, einheitliche, den regionalen Gegebenheiten angepasste Forderungen zu formulieren. Die MEG Milch Board bietet hier den deutschen Milcherzeugern und ihren regionalen Erzeugerzusammenschlüssen ein ausgereiftes (Red.: !) und gesetzlich genehmigtes (!) Konzept. Die MEG Milch Board lässt dafür den regional bereinigten Vollkostenpreis von unabhängiger Stelle berechnen und von seinen Mitgliedern absegnen. Sie schafft damit eine fundierte Verhandlungsbasis für die Rohmilchvermarktung."