Angeregt durch die kürzlich publizierte Haltung des Bundeskartellamts zu den Milchlieferverträgen hat Prof. Sebastian Hess (Foto: mi), CAU Kiel, eine Analyse der Korrelation zwischen Milchpreis und Kündigungsfristen angestellt. Hierzu wurde eine Umfrage aus dem Jahr 2016 unter Landwirten herangezogen, die 4,2% der deutschen Anlieferung erfasste. Je Monat Kündigungsfrist ist mit einem um 0,3 Cent geringeren Milchpreis zu rechnen, lautet das statistisch signifikante Ergebnis der Untersuchung von Hess. Woran dies genau liegt, lässt sich allerdings nicht einwandfrei ableiten. Möglicherweise ergibt sich mehr Belieferungs/Abnahmesicherheit ein Abschlag, möglicherweise waren es aber andere Gründe, die manche Molkereien in der Stichprobe im Jahr 2015 unterdurchschnittlich auszahlen ließen.
Allerdings ergibt sich die Korrelation nur für 24monatige Kündigungsfristen, Fristen unter 18 Monaten haben keine Auswirkungen auf die Auszahlung. Damit sei kein Anlass gegeben, so Hess, Kündigungsfristen unter 12 Monaten zu vereinbaren.