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Klöckner fordert Vereinfachung der GAP

Vor dem Hintergrund der  Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU hat Bundeslandwirtschaftsministerin Juli Klöckner ein Schreiben an den EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan gesendet, in dem sie verdeutlicht, dass aus ihrer und aus „Sicht der deutschen Bundesländer (…) eine schlanke Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Akzeptanz der Agrarförderung sehr wichtig“ ist. Klöckner sieht „bei den Verordnungsvorschlägen noch weitere Möglichkeiten und Erfordernisse der Vereinfachung.“

In dem Eckpunktepapier fordern Klöckner und die Agrarministerinnen und -minister der Länder unter anderem:

•        Eine für die Mitgliedstaaten freiwillige Kappung und Degression der Direktzahlungen.

Um die Vielfalt im ländlichen Raum besser zu berücksichtigen, müssen die Mitgliedstaaten eigene Spielräume zur Ausgestaltung der Direktzahlungen bekommen. Die Direktzahlungen sollen neben der Einkommenssicherung für Landwirte noch mehr ein geeignetes Instrument für mehr Umwelt-, Naturschutz-, Tierschutz- und Klimaschutzleistungen werden. Eine Kappung oder Degression der Direktzahlungen ist kontraproduktiv.

 

•        Freiwillige Pauschalzahlungen für bestimmte Agrarumweltförderungen zur optimalen Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität.

Für Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ist klar: Mit der neuen GAP muss mehr für den Umwelt- und Klimaschutz getan werden. Ein Dumping bei den Umweltstandards nach unten darf es nicht geben. Die Zahlungen im Rahmen der GAP sollen daher davon abhängen, dass konkrete Ziele – für mehr Umwelt-, Klimaschutz und Biodiversität – erreicht werden. Das Erreichen des gewünschten Ergebnisses zählt, nicht der Prozess.

 

•        Zahlreiche Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung sowie Stärkung der Subsidiarität und Regionalität.

Die Reform darf nicht zu einem Mehr an unnötiger Bürokratie für unsere Landwirte und die Verwaltungen führen. Auch sollen die Mitgliedstaaten im Sinn des Subsidiaritätsprinzips mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen sowie deren Verwaltungs- und Kontrollsystem erhalten.

Die Umstellung auf Ziel- und Ergebnisorientierung bei der Umsetzung muss voll durchgetragen werden. Für Planungssicherheit sorgt, vieles bereits jetzt in den Verordnungsvorschlägen zu regeln und nicht auf das nachgelagerte Recht zu warten. 

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