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Keine gesonderte Kennzeichnung für „Anlogkäse“

 

Die Europäische Kommission hält eine gesonderte Berücksichtigung von „Analogkäse" und gestrecktem Schinken in der laufenden Novelle zum EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht für überflüssig. Laut EU- Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou haben die nationalen Behörden alle Mittel an der Hand, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden.  Das geht aus der Antwort von EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou auf eine Anfrage von Bundeslandslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihren beiden Amtskollegen in Österreich und Luxemburg, Nikolaus Berlakovich und Romain Schneider, hervor. „Die Kommission ist der Meinung, dass die bestehenden Vorschriften, solange sie in den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden, ausreichen, um eine zutreffende und vollständige Information der Verbraucher zu gewährleisten", heißt es in dem Brief, der bereits im September verschickt, aber erst jetzt bekannt wurde.

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