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Kartellamt missachtet Mitgliederdemokratie in Genossenschaften

 

Die vom Bundeskartellamt mit seinem Sachstandsbericht vorgelegten Vorschläge zu den Milchlieferbedingungen werden von den Mitgliedern der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft sehr kritisch bewertet. Die Mitglieder der Genossenschaften diskutieren als bäuerliche Eigentümer und Milchlieferanten sehr intensiv über die Ausgestaltung der Liefer- und Mitgliederbeziehungen. Dabei gelte es durchaus, auch unterschiedliche Interessenlagen zu berücksichtigen. In den Diskussionen sprechen sich dabei regelmäßig breite demokratische Mehrheiten für den Erhalt der derzeit praktizierten Regelungen aus, so die Interessengemeinschaft. Diese gewährleisteten für die Milcherzeuger ein hohes Maß an Planungssicherheit, die für die Entwicklung und Finanzierung der eigenen Betriebe unabdingbar sei.

Die Interessengemeinschaft sieht beim Bundeskartellamt einen Mangel an Verständnis für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Das Bonner Amt verkenne, dass sich in den Molkereigenossenschaften die Milch erzeugenden Landwirte freiwillig zusammengeschlossen haben, um gemeinsam einen dauerhaft stabilen, wettbewerbsfähigen Erzeugermilchpreis zu erwirtschaften. Dabei arbeiteten sie nach marktwirtschaftlichen und demokratischen Grundsätzen im Rahmen der bestehenden Gesetze und ihrer Satzungen.

Es gehöre zum Kern der gesellschaftsrechtlichen Struktur, dass die Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften im Rahmen eines demokratischen Verfahrens die Unternehmensstrategie mit bestimmen und insbesondere auch die in Satzung und Anlieferungsordnung festgelegten Lieferbedingungen selbst regeln. Dies schaffe auch für die Genossenschaften Planungssicherheit, die für einen langfristig erfolgreichen Markauftritt die hierfür erforderlichen Investitionen sowie eine nachhaltige Qualitätsarbeit unerlässlich sei.

Trotz der kritischen Bewertung der Kartellamtsempfehlungen erklären die Mitglieder der Interessengemeinschaft ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung an dem von der Behörde angebotenen Dialog.

 

 

 

 

 

 

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