Der Schweizer Bundesrat senkt die Verkäsungszulage um einen Rappen auf 14 Rappen pro Kilo Kesselmilch*. Der Bundesrat macht dafür Budgetgründe verantwortlich.
Die Schweizer Milchbranche hatte bereits in der Anhörung zum Agrarpaket gefordert, die Verkäsungszulage nicht zu senken. Eine Reduktion der Verkäsungszulage werde die wertschöpfungs- und exportstarke Käsebranche massiv schwächen, schrieben die Schweizer Milchproduzenten (SMP), die Branchenorganisation Milch (BOM), die Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie (VMI) sowie der Käserei-Verband Fromarte in einer gemeinsamen Mitteilung. Sie wiesen zudem daraufhin, dass gerade die Käsereibranche auch in der Covid-Krise eine stabile und verlässliche Exportbranche sei. Der Entscheid führe zu einem Abbau des Grenzschutzes für Milch, vernichte Wertschöpfung im Markt und setze das Preisgefüge unter Druck.
*Die Zulage für verkäste Milch betrug bisher 10,5 Rappen/kg Milch. Neu liegt sie bei 9 Rappen. Hinzu kommt die Verkehrsmilchzulage, die von 4,5 auf 5 Rappen pro Kilo steigt. Unter dem Strich sinkt damit die Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen pro Kilo Milch.