Prolactal hat nach eigener, in den Medien wiedergegebener Darstellung in seinerSauermilchkäseproduktion im Werk Hartberg Listerien-positive Proben gezogen,die aber unter dem „Grenzwert" von 100 Keimen/g lagen. Laut EU Verordnung2073/05 dürfen in 5 aus dem Handel gezogenen Proben bis zum Ende derHaltbarkeitsdauer nicht mehr als 100 Listerien pro Gramm nachweisbar sein. Solangesich das Produkt noch beim Hersteller befindet, dürfen in 5 Proben zu je 25Gramm Keime nicht nachweisbar sein. In einer Fußnote zur EU-Verordnung wird dieToleranz relativiert: Das Kriterium (kein Keim in den Proben) gilt für denHersteller, wenn er den Behörden nicht nachweisen kann, dass das Erzeugnis denGrenzwert von 100 Keimen pro Gramm während der gesamten Haltbarkeitsdauer nichtüberschreitet. Offenbar hat Prolactal versichern können, dass die Listerien-Kontaminationbis zum Ablaufdatum im zulässigen Rahmen bleiben würde.