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Gesetz gegen unfaire Handelspraktiken

Mit Überraschung reagiert der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) auf die Kritik des Bundeskartellamtes an der geplanten Umsetzung der UTP-Richtlinie. Die Praxis habe gerade gezeigt, dass die vorhandenen Regelungen des Kartellrechts nicht ausreichen, um faires Handeln hinreichend zu gewährleisten. „Jeder kennt in der Praxis die Fälle, in denen insbesondere bei verderblichen Lebensmitteln Zahlungen hinausgezögert werden oder – wenn es gerade nicht passt – Verträge einseitig storniert werden beziehungsweise Ware ohne Bezahlung einfach zurückgesendet wird“, sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.
Diese Fälle drängen aus Angst vor Auslistung häufig nicht bis zum Bundeskartellamt vor. Daher seien die Verbote unfairer Handelspraktiken zwingend erforderlich und sollten auch für alle Unternehmen gelten. Ehlers: „Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber fair verhält, hat durch die Neuregelungen nichts zu befürchten.“

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