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Geht nicht: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat der Ehrmann AG verboten, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch" zu werben (Urteil vom 27.01.2011, Az. 2 U 61/10).
Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch" auf einem Früchtequark der Marke Monsterbacke als Irreführung beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert: zwar weist das Produkt den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthält aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das „tägliche Glas Milch" durch den (zuckerhaltigen) Früchtequark ersetzen.
Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 31.05.2010, Az. 34 O 19/10 KfH, abgewiesen. Der Verbraucher werde durch die Aussage nicht irregeführt, da er das Produkt lediglich als Ergänzung zu Milch begreife. Zur Information über die Zusammensetzung könne er das Zutatenverzeichnis lesen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat aber mit seinem letzte Woche verkündeten Urteil die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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