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Franzosen dürfen Gruyère herstellen

Bislang war nur Schweizer Gruyère als Herkunftsbezeichnung in der EU geschützt. Nun darf auch in Frankreich geschützter Gruyère produziert werden, die Käse müssen allerdings eine Lochung von Erbsen- bis Kirschengröße aufweisen und auf der Verpackung muss deutlich auf das Herkunftsland hingewiesen werden.

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