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Frage des Monats März

 

 

 

 

 

Unter Schutzbekleidung versteht man Kleidung, die anders als Arbeitskleidung gegen Gefahren und Risiken einen gewissen Schutz bietet. Dazu gehören zum Beispiel Chemikalien-, Maschinen- und Schweißerschutzanzüge, Warnkleidung, Schutzkleidung gegen Kälte, Feuerwehrkleidung u.v.a.m. Sie werden in geeigneten Prüflabors hinsichtlich verschiedener Schutzeigenschaften geprüft und nach erfolgreicher Prüfung durch eine zugelassene Stelle zertifiziert. Die Kosten für Schutzkleidung trägt der Arbeitgeber.

 

Im Gegensatz dazu wird bei der Arbeitskleidung (dazu gehört auch Zunftkleidung) keine spezielle Schutzwirkung ausgelobt. Sie wird im Wesentlichen getragen, um Verschmutzungen der privaten Sachen zu vermeiden. Hier muss der Arbeitgeber die Kosten auch nicht übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.praxis-psa.de

 
Abb.: HS

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