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Frage des Monats


 

 

 

 

 

Dürfen Einwegschutzhandschuhe eigentlich auch als Chemikalienschutzhandschuhe eingesetzt werden? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

 

Grundsätzlich ist ein Einwegschutzhandschuh, der als medizinisches Einwegprodukt bezeichnet wird, kein Chemikalienschutzhandschuh. Solche Einweghandschuhe zum Beispiel aus Latex sind im Reinigungsgewerk in Krankenhäusern nicht zugelassen. Allerdings gibt es auf dem Markt Einweghandschuhe, die einen eingeschränkten Chemikalienschutz bieten. Sie sind mit dem Symbol „Becherglas“ gekennzeichnet. Andere Einweghandschuhe haben bei den Beständigkeitsprüfungen mit den vorgegebenen Prüfchemikalien die Leistungsstufe 2 erreicht. Man erkennt sie am Symbol „Erlenmeyerkolben“. Da bei dieser Prüfung aber nur einzelne Chemikalien getestet werden, ist es wichtig, vor einem Einsatz genau zu prüfen, ob diese Handschuhe gegen alle am Arbeitsplatz anfallenden Stoffe schützen. Nach TRGS 401 können sie dann abhängig von der Gefährdungsbeurteilung als Spritzschutz eingesetzt werden, müssen aber nach jedem Spritzer ausgetauscht werden.

Wegen dieser Einschränkungen können solche Einwegschutzhandschuhe keine Dauerlösung sein. Sie sind nur für kurzfristige Tätigkeiten sinnvoll.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.praxis-psa.de

 

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