Warentermingeschäfte sind für die deutsche
Ernährungsindustrie ein wichtiges Instrument zur Absicherung von
Rohstoffpreisschwankungen. Regulierungsmaßnahmen im Rahmen der Überarbeitung
der EU-Finanzmarktrichtlinie müssen deshalb aus Sicht der Lebensmittelhersteller
so ausgestaltet sein, dass einerseits Marktmissbrauch an den Derivatemärkten
verhindert wird und andererseits Termingeschäfte als Absicherungsinstrument
gestärkt werden. Die Risikominderung beim Rohstoffeinkauf ist für die
Ernährungsindustrie eine wichtige Voraussetzung für stabile
Endverbraucherpreise. Die BVE hat sich deshalb gemeinsam mit dem DBV und dem DRV
gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundeslandwirtschaftsministerium
für eine ausgewogene Regulierung der Warenterminmärkte ausgesprochen.
Die gemeinsame Stellungnahme steht unter www.bve-online.de
zum Download zur Verfügung.