Die EU-Kommission will die Tschechische Republik wegen „nicht erfolgter Änderung ihrer Rechtsvorschriften für Milcherzeugnisse“ vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde muss die für ein Molkereiprodukt verwendete tschechische Verkehrsbezeichnung „Pomazánkové máslo“ (Streichbutter) geändert werden, da der Milchfettgehalt dieses Erzeugnisses nicht den Anforderungen entspricht, die in der EU für die Bezeichnung „Butter“ festgelegt sind. Zudem könnte die Verwendung der fraglichen Bezeichnung auch Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten irreführen, da „maslo“ auch im Polnischen, Slowakischen, Slowenischen und Bulgarischen „Butter“ bedeutet, argumentiert die Kommission. Tschechien muss nun eine geeignete Bezeichnung verwenden, oder der Fettgehalt muss auf die für Butter vorgeschriebene Höhe angehoben werden.
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