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EU-Institutionen verteidigen den Binnenmarkt

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Gerard Hogan hat heute sein Rechtsgutachten in der Rechtssache C-485/18 des EuGH zum französischen Dekret zur nationalen Herkunftskennzeichnung vorgelegt: Er verteidigt in seiner Stellungnahme das Binnenmarktprinzip voll und ganz und hat die EU-Kommission wieder auf den richtigen Weg gebracht.

Die Europäische Kommission lag falsch, als sie Frankreich erlaubte, die obligatorische nationale Herkunftskennzeichnung zu testen, so  Hogan. Der Richter verteidigte das Binnenmarktprinzip und sagte, jede andere Schlussfolgerung würde den Weg für “rein nationalistische – sogar chauvinistische – Instinkte” ebnen. Der französische Erlass über die nationale Kennzeichnungspflicht wurde von der Kommission – gegen die Stellungnahme der juristischen Dienste und der Direktionen für Industrie und Wettbewerb – im März 2016 für eine Testphase von 2 Jahren genehmigt. Er ist noch immer in Kraft.

 

 

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