Die EU Kommission hat ein Verfahren gegen Österreich wegen evtl. unzulässiger Finanzierung der AMA und möglicher Diskriminierung ausländischer Ware eröffnet. Dabei geht es um Beschwerden aus dem Jahr 1999, dass bestimmte Marketingaktivitäten der AMA nicht als Beihilfen angemeldet wurden. Zwischenzeitlich wurden die Regeln für das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen in Österreich geändert, so dass sie mit Gemeinschaftsvorschriften konform sind – was die Kommission anerkannte. Die Beschwerdeführer zogen jedoch vor Gericht und bekamen insofern Recht, als entschieden wurde, dass die Kommission ein Prüfverfahren hätte einsetzen müssen. Dieses Verfahren läuft nun doch noch an.
Im Fokus der Kritik steht, dass AMA-Maßnahmen ausländische Erzeugnisse und Hersteller möglicherweise diskriminieren, und dies finanziert durch parafiskalische Abgaben.