Ein Gericht in Venedig hat der Klage des Konsortiums zum Schutz von Grana Padano gegen das Unternehmen Brazzale stattgegeben. Brazzale stellt in der Tschechischen Republik einen Käse namens Gran Moravia her, der nach einem ähnlichen Verfahren wie der italienische Grana Padano g.U. produziert wird. “Die Verwendung des Begriffs ‘Grana'”, heißt es in dem Urteil, “in Mitteilungen an Dritte, auch im Internet oder in sozialen Netzwerken, in Bezug auf den von der Beklagten Brazzale hergestellten und vermarkteten Käse Gran Moravia, stellt einen Verstoß wegen unzulässiger Anspielung auf die g.U. ‘Grana Padano’ sowie unlauteren Wettbewerbs aufgrund beruflicher Verfehlungen dar.
Wir haben immer gesagt”, betont Stefano Berni, Generaldirektor des Konsortiums, “dass die Bezeichnung Grana unter den Käsesorten auch auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2007 nur mit Padano in Verbindung gebracht werden kann. Deshalb ist Grana nur Padano”. Um die Bedeutung des Urteils besser zu verstehen, sei daran erinnert, dass der italienische Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) mit einer Produktion von über 5,2 Millionen Laiben im Jahr 2021 als der weltweit am meisten konsumierte Käse gilt.
Das Gericht wies Brazzale an, die Verwendung des Wortes “Grana” in sämtlichen Werbematerialien zu unterlassen und dies binnen 30 Tagen. Darüber hinaus ordneten die Richter an, innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Urteilsverkündung einen Teil des Urteils in den Tageszeitungen Il Corriere della Sera und La Repubblica sowie auf der Homepage der Websites www.brazzale.com und www.granmoravia.com zu veröffentlichen.