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Ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel gerechtfertigt

Ein vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes
wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Struktur der Umsatzbesteuerung
in Deutschland, das jetzt veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass
Lebensmittel zu Recht der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % unterliegen. Die
Autoren des Gutachtens empfehlen, auch zukünftig an der Steuersatzermäßigung für
Lebensmittel aus sozialpolitischen Gründen festzuhalten. Der BVE-Vorsitzende Jürgen
Abraham begrüßte diese Empfehlung: „Lebensmittel sollten grundsätzlich ermäßigt
besteuert werden. Das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, denn gerade ärmere
Haushalte wenden einen großen Teil ihres Einkommens für Lebensmittel auf.“ Kritisch
sieht die BVE die Empfehlung der Studie, Verpflegungsdienstleistungen in
sozialen Einrichtungen, wie z.B. Schulen, nicht mit dem ermäßigten Satz zu
besteuern.

 

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