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Entscheidung über Soja-Werbung

Alpro kann zwar weiterhin auf seinen Produkten und in der Werbung angeben, dass seine Desserts eine Art Variation von Joghurt oder Sahne sind. Ein Berufungsgerichts im niederländischen ‘s Hertogenbosch hat jedoch befunden, dass Mopro-Bezeichnungen nicht direkt als Produktname dienen können. Das Verfahren hatte der niederländische Milchindustrie-Verband NZO angestrengt, der darlegte, dass Alpro als Hersteller von pflanzlichen Produkten der europäischen Gesetzgebung zuwiderhandelt, indem auf den Verpackungen und in Anzeigen geschützte Bezeichnungen verwendet werden.

 

Das Gericht entschied im konkreten Fall, dass Sojadesserts nicht mit der Bezeichnung „Pudding“ oder andere Sojaerzeugnisse nicht als „Rahm“ vermarktet werden dürfen. Alpro wurde zu einer in der Höhe noch zu definierenden Geldstrafe verurteilt.

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