Die Schweizer Sortenorganisation Emmentaler will, dass echter Schweizer Emmentaler im Ausland besser vor Nachahmungen geschützt ist. Dafür geht sie bis vor das Europäische Gericht (EuG), so die “NZZ am Sonntag”. Das EU-Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat entschieden, dass Emmentaler eine Käsegattung Käse bezeichnet und nicht die geografische Herkunft eines bestimmten Produkts. Dagegen hatte die Sortenorganisation Anfang 2021 Klage eingereicht. Die Verhandlungen soll nun im September beginnen.
Mit der Klage will die Sortenorganisation erreichen, dass nur echter Schweizer Emmentaler als “Emmentaler” bezeichnet werden darf. Alle übrigen Varianten sollen im Namen ihren tatsächlichen Herkunftsort tragen müssen. Dies direkt neben dem Namen – in gleicher Schriftgröße, Schriftart und Schriftfarbe. Demnach müsste Emmentaler aus dem Allgäu als “Allgäuer Emmentaler” bezeichnet werden.
2021 ist die Schweiz der Genfer Akte beigetreten. Dieser völkerrechtliche Vertrag erlaubt es Schweizer Produzenten, ihre Ursprungsbezeichnung relativ einfach in verschiedenen Ländern gleichzeitig schützen zu lassen. Im Januar 2022 hat die Sortenorganisation Emmentaler bereits den Antrag gestellt, den Käse in die Genfer Akte aufzunehmen.