News

Ehrmann verliert im „Monsterbacke-Streit“

Wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, ist der Werbeslogan
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ für einen Fruchtquark unzulässig. Die
Begründung der Richter:  Das Verbot folge
aus der europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
über Lebensmittel. Nach der Verordnung besteht allerdings die Möglichkeit, den Spruch
EU-weit behördlich genehmigen zu lassen, wenn die Aussage in
wissenschaftlichen Studien bestätigt wird. Ehrmann hatte mit dem Werbespruch für seinen
Kinderfruchtquark Monsterbacke geworben. Die Zentrale zur Bekämpfung von
unlauterem Wettbewerb hatte dagegen Einspruch beim BHG eingereicht. Eine
Irreführung der Verbraucher sieht der Bundesgerichtshof in der Aussage jedoch nicht.

 

Verwandte Artikel

News

Bio-Lieferservice

Von der neuen Wolt-Kooperation mit dem Bio-Filialisten Bio Company profitieren...
News

Bio-Lieferservice

Von der neuen Wolt-Kooperation mit dem Bio-Filialisten Bio Company profitieren...
News

Expansion in Neuseeland

Open Country Dairy übernimmt Miraka...
News

Verbesserte Rezeptur

FrFrischkäse-Alternative Violife Creamy Original...
News

MEG Milch Board zum Art. 148

Vertragspflicht heißt mehr Marktbeteiligung für Milchbauern...
News

Angebot wird nachgebessert

Danone sieht Potenzial in US-Kefirhersteller...
Nach oben scrollen