„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“, dieser Werbeslogan von Ehrmann den Früchtequark „Monsterbacke“ ist nicht irreführend. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) entschieden. Der Slogan darf aber nicht für sich allein stehen, sondern benötigt einen speziellen gesundheitsbezogenen Hinweis. (Az.: I ZR 36/11)
Die Wettbewerbszentrale, die Ehrmann wegen Irreführung verklagt hatte, verlangte wegen des Zuckergehalts des Quarks, dass neben dem Spruch ein Warnhinweis zu den Gesundheitsgefahren bei übermäßigem Verzehr steht. Ursprünglich wollte sie den Slogan ganz verbieten lassen, weil der Quark viel mehr Zucker als reine Milch enthalte. Darauf sei auf der Verpackung nicht hingewiesen worden. Die Wettbewerbshüter werten das als Verstoß gegen europäische Vorgaben zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Produkten. Bei dem Früchtequark handele es sich jedoch erkennbar um ein Produkt, das sich von Milch unterscheide, urteilte der BGH nun. „Der Verbraucher weiß, dass Früchtequark mehr Zucker hat als Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe.