Bei der öffentlichen Anhörung des Bundeskartellamtes zum Zwischenbericht der Sektoruntersuchung Milch hat der DRV am Dienstag auf die verlässlichen Lieferbeziehungen hingewiesen und betont, dass zwischen dem Erzeuger und seiner Genossenschaft keine Marktstufe liegt, da beide eine Einheit bilden.
Der Milcherzeuger unterhält mit seiner Molkereigenossenschaft eine Förderbeziehung; er hat Mitbestimmungsrechte und Demokratieverantwortung in den Generalversammlungen. Somit handelt es sich bei eingetragenen Genossenschaften um klassische Erzeugerzusammenschlüsse. In der Anhörung stellte der DRV klar, dass sich die Milchpreisfestsetzung an den rechtlichen Rahmenbedingungen orientiert und im Grundsatz der Marktpreis gezahlt wird.
Ebenso wurde vom DRV deutlich gemacht, dass die üblichen zweijährigen Lieferbindungen Milcherzeugern und Molkereien Planungssicherheit bieten.