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Dringender Handlungsbedarf

 

Die Ernährungsindustrie begrüßt die Erweiterung und Verlängerung der Unternehmensbeihilfen und Kostendämpfungsmaßnahmen im Rahmen des Entlastungspakets, auf das sich die Bundesregierung gestern verständigt hat.

“Die Ausdehnung des Energiekostendämpfungsprogramms über den bislang zugrundeliegenden Branchenkatalog (“KUEBLL-Liste”), ist eine dringend erforderliche Maßnahme, die wir angemahnt und erwartet haben,” erklärt Peter Feller, stellvertretender BVE-Hauptgeschäftsführer. “Aufgrund der explodierenden Energiekosten stehen viele deutsche Nahrungsmittelerzeuger mit dem Rücken zu Wand. Sie sind auf umfangreiche Entlastungen angewiesen, um überhaupt weiter produzieren zu können.”

Entsprechendes gilt für die Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen sowie das Aussetzen der Erhöhung des CO2-Preises im Rahmen des Brennstoffemissionshandels in 2023 – auch diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die deutsche Ernährungsindustrie bei den Energiekosten zu entlasten.

Dringender Handlungsbedarf besteht weiterhin im Hinblick auf das bestehende Strommarktdesign, wonach das teuerste für die Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für Strom bestimmt (Merit-Order-Prinzip).

Dazu Peter Feller: “Gegenwärtig treiben die Gaspreise die Strompreise in einem nicht vertretbaren Maße. Dem muss durch Korrekturmaßnahmen entgegengewirkt werden, da sich die Produktionskosten von Stromproduzenten, die auf andere Energieträger wie zum Beispiel Kohle oder Erneuerbare Energien setzen, nicht oder in weitaus geringerem Umfang gestiegen sind.”

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