Das Aus der Berliner Milcheinfuhr Gesellschaft (B.M.G.) und die entsprechende Einstellung der Milchabholung sorgt laut Biokreis für Entsetzen auf den betroffenen Höfen.
„Nachdem die B.M.G. ab 2015 vermehrt Milch mit Herkunft aus Verbänden des ökologischen Landbaus nachgefragt hatte, entschlossen sich auch mehr als 30 unserer Mitgliedsbetriebe, Verträge mit der Molkerei einzugehen“, so Biokreis Geschäftsführer Sepp Brunnbauer. Die Tatsache, dass mancherorts außer den Vertragsangeboten der B.M.G. keine alternative Absatzmöglichkeit für Bio-Milch bestand, führte gerade in der Umstellungswelle des Jahres 2016 zu einer quasi alternativlosen Situation für Betriebe die auf ökologischen Landbau umstellen wollten.
Derzeit sei die Liefersituation für die vielen verschiedenen Erzeugergruppen völlig ungeklärt. Teilweise konnten kurzfristig Absatzwege durch hohes Engagement der Gruppensprecher, von Milcherzeugergemeinschaften, aber auch Verbandsvertretern organisiert werden. Andernorts sei noch immer völlig unklar, wie mit der täglich anfallenden Bio-Milch zu verfahren ist.
Der Biokreis müsse mit Fassungslosigkeit feststellen, dass einige Molkereiunternehmen, die bislang vertraglich mit Milch über die B.M.G. beliefert wurden, die aktuelle Situation nutzen, um von heute auf morgen jegliche Milchannahme von den zuliefernden Höfen zu verweigern. Mit Blick darauf, dass dies für die betreffenden Betriebe akut existenzgefährdend sei, seien solche Entscheidungen vermeintlich anerkannter Öko-Verarbeiter kaum nachzuvollziehen.
Vor diesem Hintergrund stütze der Biokreis die Forderung des BDM, im vorhandenen Notfall von bundesweiter Tragweite den § 5 des Milch- und Fettgesetzes anzuwenden und tatsächlich die Milchabholung dort, wo derzeit kein Abnehmer vorhanden ist, als Notstandsmaßnahme bestimmten regionalen Molkereiunternehmen zuzuordnen. Hierfür bedürfe es aber der kurzfristigen Schaffung einer Zuweisungskulisse auf Bundesebene.