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BMEL konkretisiert Werbeverbot

Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt (Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz – KWG) erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Entgegen anders lautender Berichte und Behauptungen sind bei Milch (hinsichtlich des Fettgehalts) und Säften (ohne zusätzlichen Zucker oder Süßungsmittel) Abweichungen vom WHO-Nährwertprofil vorgesehen, sodass die Beschränkungen insoweit nicht gelten. Die genannten Getränke dürfen gegenüber Kindern beworben werden, wenn sie keinen zugesetzten Zucker und keine Süßungsmittel enthalten. Es gibt keinen Grenzwert für den Gesamtzucker-Gehalt.

Milch ist ein Lebensmittel, das Nährstoffe wie z.B. Calcium und Jod beinhaltet, die für Kinder in der Wachstumsphase besonders wichtig sind. Obst- und Gemüsesäfte können viele wichtige Vitamine liefern und daher einen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten. Sie enthalten bereits von Natur aus Zucker. Wichtig ist deswegen, dass nicht noch zusätzlich Zucker oder Süßungsmittel hinzugefügt werden. Dann ist eine Bewerbung gegenüber Kindern nicht möglich.

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