Der BLL begrüßt nach eigenen Angaben ausdrücklich das Ziel einer umfassenden Information und Aufklärung des Verbrauchers über das Lebensmittelangebot, die rechtlichen Grundlagen sowie das Verständnis seiner Kennzeichnung und Aufmachung. Der BLL wende sich aber gegen den Produktteil des vom Bundeslandwirtschaftsministerums (BMELV) geplanten Internetportals. Hier sollen Beschwerden von Verbrauchern über die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln bei gleichzeitiger Veröffentlichung der Stellungnahme des betroffenen Unternehmens ins Netz gestellt werden. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst warb um Verständnis für die ablehnende Haltung der Lebensmittelwirtschaft in diesem Punkt: „Die Ernährungsbranche ist zur Diskussion bereit, gerade auch, wenn es um das Verständnis von Kennzeichnung und Aufmachung geht. Sie kann es aber nicht akzeptieren, dass ihre Marken und ihr Ansehen öffentlich ‚vorgeführt’ und im Zuge der unbeherrschbaren Dynamik des Internets beschädigt werden. Aus unserer Sicht ist darin ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze zu sehen, zumal wenn das Internetportal mit der Autorität des BMELV in Verbindung gebracht und von ihm auch finanziert wird. Eine solche Bloßstellung mit staatlicher Hilfe ist ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze.“ Im Falle eines Gesetzesverstoßes seien die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder und unabhängige Gerichte im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zuständig. Im Falle einer nur „gefühlten“ Irreführung könne dagegen sehr leicht ein legales Lebensmittel in Verruf geraten, mahnte Horst.

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