Der BDM fordert die Bundesregierung auf, ihren Einfluss im EU-Agrarrat geltend zu machen, um „dringend notwendige Nachbesserungen zum Abschlussbericht der High Level Group Milch“ vorzunehmen. In der jetzt vorliegenden Form böten die Vorschläge der High Level Group kein schlüssiges Konzept für eine nachhaltige Zukunftssicherung der Milchbauern. „Ein wichtiger Punkt wäre im ersten Schritt das bestehende Marktmachtgefälle zu Ungunsten der Erzeuger, das das Bundeskartellamt und auch die High Level Group festgestellt hat, mit geeigneten Maßnahmen „aufzubrechen“, so der BDM. Eine Empfehlung des am 15. Juni veröffentlichten EU High Level Group Berichtes an die EU-Kommission laute: Überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um eine Ausnahmeregelung im Wettbewerbsrecht einzuführen, die über Milcherzeugergemeinschaften die Verhandlungsmacht der Milcherzeuger erhöht. Das European Milk Board EMB, in dem der BDM vertreten ist, habe daher am 8. Juli dem Kabinettschef der EU-Kommission, Georg Häusler, den Vorschlag einer Gruppenfreistellungs-Verordnung überreicht, die diese Zielsetzung erfüllen könnte. Dabei handele es sich um eine Regelung im Kartellrecht, die es den Beteiligten erlaube, gemeinsame, betriebsübergreifende Verkaufsbedingungen festzulegen. Den Milcherzeugern würde damit ermöglicht, sich in Erzeugergemeinschaften zu bündeln, die bis zu 30 % des EU-weiten Marktes abdecken. Dies bedeute, dass auch grenzüberschreitende Zusammenschlüsse problemlos möglich sind, bzw. dass innerhalb eines Landes bis zu 90 % der Erzeuger in einer Organisation gebündelt sind.
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