In der Auseinandersetzung um den Schadenersatz für die Blockade der Sachsenmilch vor fast 2 Jahren haben sich die alten Fronten zwischen BDM und dem ebenfalls verklagten Landesbauernverband (LBV) Brandenburg wieder aufgetan. „Wir wären dafür, den Rechtsstreit zu beenden und einen Schlussstrich zu ziehen", wird der stellvertretende LBV-Hauptgeschäftsführer Uwe Tiet zitiert. Eine Nichtzulassungsbeschwerde habe aus seiner Sicht keinen Sinn.
Die Verbände werfen sich gegenseitig vor, für das Scheitern eines Vergleichs mit Sachsenmilch verantwortlich zu sein. Die Brandenburger sehen die größere Verantwortung beim BDM und wollen daher laut Tiet auch nicht für die Hälfte, sondern nur für einen kleineren Teil des Schadens aufkommen. Das wiederum lehnt der BDM ab.
Das Landgericht Bautzen hat einen Sachverständigen beauftragt, die Schadenersatzforderungen von Sachsenmilch in Höhe von 680.000 € zu überprüfen. 620.000 € sind nachzurechnen, ob die übrigen 60.000 € gerechtfertigt sind, soll mit Hilfe von Zeugen geklärt werden. Die Kosten für das Verfahren kommen am Ende noch dazu, allein für das Gutachten ist einen Vorschuss von 25.000 € angesetzt.