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Bauer muss bezahlen

In der Schweiz ist ein Landwirt mit einer Klage gegen den Abzug von 0,35 Rappen per kg Milch, die an die Exporteinrichtung Lactofama gehen, gescheitert. Das Bezirksgericht Arbon sieht keinen Verstoß gegen genossenschaftliche Prinzipien und stellen auch keine Ungleichbehandlung dar, das Mitglied der Liefergenossenschaft Thurgauer Milchproduzenten (TMP) muss seine aufgelaufenen Beiträge in Höhe von 2.295 Franken bezahlen. Allerdings bekam der Landwirt insofern Recht, als er Marketingbeiträge von 0,125 Rappen und Verwaltungskosten des Schweizer Bauernverbands in Höhe von 0,04 Rappen nicht entrichten muss, da es in den Statuten der TMP dafür keine Grundlage gibt.

 

 

 

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