120 Teilnehmer informierten sich auf der 38. Arbeitstagung
der Erzeugerberater des Landesverbands Bayerischer und Sächsischer
Molkereifachleute und Milchwirtschaftler (LBM) am 19./20. September in
Herrsching a.A. über Neues auf der Erzeugungsseite (Foto: mi)
Auf der Arbeitstagung der Erzeugerberater widmete sich die
bayer. Milchreferentin Dr. Elisabeth Viechtl dem Thema „Bündelung des Angebots
durch Milchpaket und Agrarorganisationsgesetz“. Viechtl stellte die Zahl der
Erzeuger der der Molkereien (77 Molkereien mit 113 Standorten in Bayern, davon
25 Genossenschaften mit 48 betrieben und
52 Privatmolkereien mit 65 Produktionen) und des LEH gegenüber. Laut Viechtl
sollte die nationale Umsetzung des Milchpakets keine über das EU-Recht
hinausgehenden Anforderungen stellen, im Vollzug praktikabel ausgestaltet sein
(kartellrecht, Überwachung, Anerkennung) und ein reibungsloser Übergang vom
Marktstrukturgesetz auf das neue System erfolgen. Spielraum für die nationale
Umsetzung sind dabei die Mindestzahl der Mitglieder einer Erzeugerorganisation
(mind. 5 lt. Entwurf des BMELV), die Festlegung von Mindestmengen (keine für
Deutschland geplant), die Anerkennung von Branchenverbänden, die
Angebotssteuerung für Käse mit geschützter Herkunftsbezeichnung und
verpflichtend abzuschließende Lieferverträge.
Vorteile einer Bündelung von Milch sieht Viechtl für
Erzeuger im gemeinsamen Verkauf, besserer Abnahmesicherheit und
Professionalisierung der Verkaufsverhandlungen. Vorteile für Molkereien sind
weniger Verhandlungsgespräche, kompetentere Gesprächspartner, größere Mengen
aus einer Hand, bessere Durchsetzung von Hygienevorgaben sowie mehr
Rohstoffsicherheit. Insgesamt werde es für Deutschland aber eher wenig
Veränderungen geben, sagte Viechtl.