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Andechser Molkerei streitet mit dem Kloster

Die Andechser Molkerei Scheitz hat im Mai am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt, die dem Kloster Andechs die Nutzung des Worts „Andechser" verbieten soll. Basis dafür war, dass die Wortmarke „Andechser" für die Molkerei eingetragen ist. Konkret ging es um eine Frischkäsezubereitung, die lt. Darstellung des Klosters in der eigenen Küche produziert wird und im Klostergasthof verkauft wird. Das Gericht wies nun das Ansinnen der Molkerei zurück.

 

 


 

 

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