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„Analog-Käse“ – Brauchen wir strengere Gesetze?

 

Berichte der Medien über Lebensmittelimitate wie „Analog-Käse" oder Formfleisch-Schinken haben in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt und nicht selten die Forderung nach einem verbesserten Verbraucherschutz durch strengere Gesetze laut werden lassen. Brauchen wir tatsächlich neue Gesetze oder muss die Einhaltung der bestehenden Anforderungen besser überwacht werden? Auf dem Deutschen Lebensmittelchemikertag, den die Lebensmittelchemische Gesellschaft, die größte Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) vom 14. bis 16. September 2009 in Berlin veranstaltet, diskutieren etwa 500 Lebensmittelchemiker neben dieser Frage weitere aktuelle Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Lebensmittelwissenschaften. Die Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG) vertritt die Auffassung, dass eine Verbesserung des Schutzes der Verbraucher vor Täuschung durch Lebensmittelimitate nicht durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung erreicht werden kann. Vielmehr hält es die LChG für sinnvoller, die amtliche Lebensmittelüberwachung und -untersuchung durch Zuweisung von ausreichenden Sach- und Personalmitteln in die Lage zu versetzen, auch Lebensmittel aus gastronomischen Betrieben und Lebensmittel, die im Thekenverkauf angeboten werden, umfassender zu kontrollieren.

 

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