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Aktueller BGN-Sicherheitstipp

Ein Löscheinsatz mit einem CO2 -Feuerlöscher kann in kleinen und engen Räumen wie etwa Kühl- und Vorratskammern, Schaltschrank- oder kleinen Lagerräumen lebensgefährlich sein. Denn beim Löschen in einem kleinen Raum kann sehr schnell eine hohe Kohlendioxid-Konzentration in der Raumluft erreicht werden.

Bereits ab 5 bis 8 Volumen-Prozent CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), erklärt: „Pro Kilogramm CO2-Löschmittel muss mindestens eine freie Grundfläche von fünfeinhalb Quadratmetern vorhanden sein, damit eine Person, die sich im Raum aufhält um den Brand zu löschen, nicht gefährdet wird.“

Achtung: Wenn das Verhältnis von freier Grundfläche zur Löschmittelmenge kleiner ist, muss man von außen durch den geöffneten Türspalt löschen und danach sofort die Tür schließen. Der Brandraum darf nur nach wirksamer Lüftung oder mit einem Umluft unabhängigen Atemschutzgerät betreten werden, wie es beispielsweise Feuerwehren einsetzen.

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