Nach 100 Tagen Internetportal "lebensmittelklarheit.de" macht der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.) auf Mängel der Plattform aufmerksam. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst: "Die Plattform Lebensmittelklarheit.de möchte nach eigener Aussage eine sachliche Information der Verbraucher und einen fairen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft fördern. Diesem eigenen Anspruch wird das Portal aber derzeit weder im Informationsbereich noch im produktbezogenen Teil gerecht."
Als Beispiele nennt Horst die häufige Vermischung von Meinung mit Fakten gerade im Informationsteil sowie die erhebliche Anzahl tendenziöser und diskreditierender Überschriften. Bedenklich sei auch, dass die Verbraucherzentralen Konsumentenbeschwerden selbstständig erweitern und damit Fragen behandeln, die darin überhaupt nicht aufgeworfen würden. Außerdem sei auffällig, dass immer wieder dieselben Vorwürfe erhoben werden.
Horst: "Schon die Unterscheidung der Rubriken ‘Getäuscht?’ und ‘Erlaubt!’ suggeriert, dass die im Bereich ‘Getäuscht?’ genannten Produkte rechtswidrig sind. Genau das Gegenteil ist aber der Fall, die dort aufgeführten Produkte sind lebensmittelrechtlich korrekt gekennzeichnet und werden trotzdem mit dem Vorwurf einer (gefühlten) Täuschung belegt. Die befürchteten Folgen einer Benachteiligung im Wettbewerb und einer Pranger-Wirkung des Portals haben sich insoweit bestätigt."
Der BLL fordert eine konsequente Ausrichtung des Portals Lebensmittelklarheit.de am bestehenden Lebensmittelrecht und nicht an den politischen Zielen der Verbraucherzentralen. Weiterhin verlangt
der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft die Sicherstellung einer objektiven Darstellung der geltenden Rechtslage in der Rubrik "Erlaubt!". Hier wird bislang ausschließlich die wertende Einschätzung der Verbraucherzentralen wiedergegeben, was ebenfalls den Zielen des Portals zuwiderläuft.