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Vollständigkeitserklärung und Lizenzierung

Eine rechtskonforme Einstufung von Verpackungen ist für die rund 3.500 Unternehmen wichtig, die als Erstinverkehrbringer bis zum 1. Mai 2011 ihre Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben müssen. Doch auch nicht-VE-pflichtige Unternehmen müssen für die Lizenzierung nachprüfbare Angaben über Materialart und Masse der Verpackungen machen können. Eine nicht korrekte Einstufung kann bares Geld kosten.

Rund 57.000 Unternehmen bringen jährlich verpackte Ware in Deutschland in Verkehr. Dazu gehören auch Importeure, Abfüller und die Inverkehrbringer von Eigenmarken im Handel. Sie alle müssen detaillierte Angaben über ihre Verpackungen machen. Noch herrscht Unsicherheit bei vielen Unternehmen, die sich mit Materialarten und Lizenzierungsmengen beschäftigen müssen. Das kostet Zeit und Geld, insbesondere, wenn es zu Falscheinstufungen kommt.

Die cyclos GmbH in Osnabrück übernimmt sowohl die Einstufung als auch die Verwiegung als Sachverständigenleistung. Dafür wurde im Jahr 2007 ein Wägelabor eingerichtet. Ziel ist, die Vorgaben aus der Verpackungsverordnung für alle Beteiligten rechtssicher, nachvollziehbar und transparent umzusetzen. Aus diesem Grund initiierte cyclos Ende letzten Jahres die Normierung des Verfahrens zur Verwiegung von Verpackungen beim DIN.

Gemeinsam mit der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Mainz ist cyclos Betreiber der Internetplattform verpackv-konkret.de.

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