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Schweiz: Bezug auf „Alpen“ wird erleichtert

Die Bergsenn AG muss ihren Heidi-Alpen Bergkäse nicht umbenennen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Herstellerfirma stattgegeben: der Ausdruck „Heidi-Alpen" verweise nicht auf Herkunft aus einem Sömmerungsgebiet.


Die Bündner Behörden hatten der Bergsenn AG 2010 verboten, ihr Produkt weiter als Heidi-Alpen Bergkäse zu verkaufen. Der Begriff erwecke den Eindruck, dass der Käse von einer Alp stamme. Tatsächlich werde er aber in Untervaz und Savognin mit Milch aus der Bergzone hergestellt.
Die Bezeichnung „Alpen" als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten geografischen Gebiet ist seit Januar über die neue Version der Berg- und Alpverordnung zulässig.

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