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Schutz für Holsteiner Tilsiter

Die Käsespezialität Holsteiner Tilsiter darf künftig nur noch aus Schleswig-Holstein kommen. Die EU-Kommission hat für das Produkt am Freitag die Verwendung des Siegels ‘geschützte geografische Angabe’ zugelassen.

Damit kann ein Käse erst dann als Holsteiner Tilsiter bezeichnet werden, wenn er in Schleswig-Holstein hergestellt und gereift ist. Die Milch muss aber nicht unbedingt aus dem Bundesland kommen. Kennzeichnend für den Holsteiner Tilsiter ist sein würzig-aromatischer Charakter.

 

 

Foto: Gut von Holstein

 

 

 

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