Mit Schreiben vom 1. Februar teilte der russische Föderale Dienst für Veterinärrechtliche und Phytosanitäre Kontrolle (ROS) mit, dass ab dem 11. Februar eine befristete Sperre für die Lieferung von verzehrfertigen Milcherzeugnissen aus Unternehmen der Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verhängt wird. Betroffen sind 56 Betriebe, d.h. so gut wie alle namhaften einschlägigen Exporteure.
ROS sieht die Veterinärbestimmungen der Russischen Föderation und Zollunion als verletzt, was durch Ergebnisse der Inspektion von 28.10.-10.11.2012 in Deutschland bestätigt werde. Während der Inspektion will ROS festgestellt haben, dass von den inspizierten Unternehmen die veterinär- und hygienerechtlichen Anforderungen der Zollunion und der Russischen Föderation nicht erfüllt und von den Molkereien die Anforderungen des durch das Föderale Gesetz Nr. 88-FS vom 12. Juni 2008 bestätigten „Technischen Reglements für Milch und Milcherzeugnisse" nicht eingehalten würden.