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Produktionseinschränkung ist „branchenübliches Risiko“

Eine von der Sortenorganisation verordnete Produktionseinschränkung für Käsereien ist ein „branchenübliches Risiko“ und berechtigt die betroffenen Betriebe nicht zum Erhalt einer Kurzarbeitsentschädigung. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht im Falle eines Oberaargauer Käsermeisters, der für seinen (einzigen) Angestellten eine Kurzarbeitsentschädigung beantragt hatte. Beim Emmentaler, dem Hauptprodukt der Käserei, habe es seit 2007 immer eine Produktionseinschränkung gegeben, argumentierte das Bundesgericht.

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